Teilnahme am Experiment
Maria nimmt zwischen der Vorlesung und ihrem nächsten Seminar an einem psychologischen Experiment des Arbeitsbereichs Sozialpsychologie teil. Ihre Aufgabe ist es, verschiedene Gesichter, die nacheinander am Computer gezeigt werden, zu bewerten. Über das genaue Untersuchungsziel wird sie erst nach dem Ende der Studie informiert. Für ihren Aufwand wird ihr eine sogenannte Versuchspersonenstunde (VP-Stunde) gutgeschrieben.


Alle Studierenden der Psychologie müssen im Verlauf ihres Studiums 30 Versuchspersonenstunden (VP-Stunden) durch Teilnahme an Experimenten oder Fragebogenstudien nachweisen. Das können Untersuchungen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen oder auch Forschungsarbeiten der Lehrenden sein.
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