Eine psychotherapeutische Zusatzausbildung ermöglicht es Psychologinnen und Psychologen eine Laufbahn als Psychologische Psychotherapeutin bzw. -therapeut (PPT) einzuschlagen. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Ausbildungen und Zulassungsvoraussetzungen.
Therapieverfahren
Je nach Ausbildung dürfen PPTs Erwachsene oder Kinder und Jugendliche behandeln.
Es gibt derzeit drei von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapieformen:
- Verhaltenstherapie (VT)
- Tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP)
- Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
Darüber hinaus können natürlich andere Ausbildungen absolviert werden (z.B. Gesprächspsychotherapie, Familientherapie, Traumatherapie, Musiktherapie u.a.).
Die Kosten für die Behandlung werden teilweise durch Private Krankenkassen übernommen.
Zulassungsvoraussetzungen
Durch die Einführung des Bachelor-Master-Systems wird es eine Neuregelung durch den Gesetzgeber geben. Die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen basieren auf dem Diplomsystem und können derzeit je Bundesland verschieden sein.
- Hinweise der Deutschen Gesellschaft für Psychologie
- Empfehlungen des psychologischen Instituts Hamburg
- Landesprüfungsamt Hamburg
- Psychotherapeutengesetz